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Notbetreuung wird ausgeweitet – Regelungen am Gymnasium Papenburg

Notbetreuung wird ausgeweitet – Regelungen am Gymnasium Papenburg

Die Notbetreuung in niedersächsischen Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Dazu erfahren Sie hier den aktuellen Stand. Dieser kann sich aufgrund der Infektionslage zukünftig ändern.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 wird in der Zeit von 8:10 Uhr bis 13:00 Uhr eine Notbetreuung in Kleingruppen in der Schule angeboten. In die Notbetreuung können laut der Verfügung der Landesschulbehörde Kinder aufgenommen werden, wenn...

a) ein Erziehungsberechtigter in kritischen Infrastrukturen tätig ist.

Hierzu gehören insbesondere Beschäftigte in den Bereichen:

  • Gesundheit, Medizin und Pflege
  • Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
  • Justiz, Vollzug und vergleichbare Bereiche

b) ein Erziehungsberechtigter in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.

Hierzu gehören z. B. Beschäftigte in den Bereichen:

  • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
  • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
  • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
  • Entsorgung (Müllabfuhr)

Die beispielhafte Auflistung von Berufsgruppen begründet keinen Rechtsanspruch. Zudem ist ist sie nicht abschließend, d. h. es kann Eltern in anderen Berufsgruppen geben, die eine Notbetreuung benötigen. Ebenfalls kann es Eltern aus den aufgeführten Berufsgruppen geben, die keinen Platz in der Notbetreuung erhalten müssen.

Es muss jeweils die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Bevor eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, sind alle anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

Die betriebsnotwendige Stellung sollte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (bei Selbstständigen durch Eigenerklärung) schriftlich nachgewiesen werden.

Ausgenommen von der Verfügung der Landesschulbehörde ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).


Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir grundsätzlich um eine vorherige Anmeldung für den Fall, dass Ihr Kind das Betreuungsangebot wahrnehmen soll.

Bitte kontaktieren Sie das Sekretrariat – nach Möglichkeit einen Tag vorher – telefonisch unter 04961/94291-0 oder senden Sie uns eine E-Mail (sekretariat@gymnasium-papenburg.de). Das Sekretariat ist telefonisch auf jeden Fall montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot wahrnehmen, treffen sich morgens in der Mensa.

Ich wünsche Ihnen weiterhin Gelassenheit und gute Gesundheit!